HISTORIE

Die Geschichte des "St. Georgenhospital" selbst reicht bis in das 13. Jahrhundert zurück. Auf den Bestand des Hospitals bereits im Jahre 1241 weist eine Schenkung des Markgrafen Heinrich in diesem Jahre hin. Lt. Prof. Lorenz, dem Verfasser der Chronik der Stadt Grimma, wird das "St, Georgenhospital" erstmalig in einer gedruckten Urkunde des Rats vom 08.03.1358 erwähnt, in der er dieses schon als sein Eigentum bezeichnet. Er verlieh dasselbe an die Spittelmeister als Lehn. Aus der Chronik ist weiter zu entnehmen, dass das "St. Georgenhospital" ursprünglich zu einem Aufenthaltsort für Aussätzige gegründet worden war. Darauf weisen sowohl die Ortslage als auch der Name des Patrons dieses Hospitals, des Heiligen Georg, hin. Er war der Schutzheilige der Kriegsleute, besonders auch der Kreuzfahrer. Deshalb stellte man die Hospitäler, die zur Wohnung für Kreuzfahrer bestimmt waren, die mit dem Aussatz behaftet aus Palästina zurückkamen, unter den Schutz dieses Heiligen.

Die "St. Georgenkapelle" wurde erst später gebaut und zwar als sich die Zahl der Aussatzkranken vermehrte. Diese Kranken sollten ebenfalls die Möglichkeit haben, ihre Gottesdienste in einem geweihten Raum zu feiern.

Den Grundbesitz hat das "St. Georgenhospital" wahrscheinlich einer Schenkung des Markgrafen zu verdanken, möglich ist aber auch, dass dieser vom Kloster Nimbschen her rührt. Angenommen wird, dass der Umfang des Grundbesitzes vornämlich durch Schenkungen vor und nach der Reformation nach und nach gewachsen ist. Es wird angenommen, dass auch das Hospital "St. Georgen" ursprünglich dem Orden des Heiligen Grabes zu Jerusalem zum Hause Droyßig gehörte. Wie weiter aus der Chronik von Prof. Lorenz zu entnehmen ist, wurde im Jahre 1527 in Chursachsen damit begonnen, allgemeine Kirchenvisitationen vorzunehmen. Die Kirchenvisitatoren gestalteten das Hospital im Jahre 1529 um und brachten dieses an die Stadt. Auf dieser Grundlage wurde die Stadt in die Lage versetzt, für die Armen, Witwen und Waisen sorgen zu können. Ursprünglich war das Hospital für 16 arme Bürgerwitwen bestimmt worden. Es wurde eine für sich bestehende Stiftung beibehalten, deren Einkünfte zum Teil für die Verpflegung der Armen, z.T. zur Erhaltung der Stiftung im baulichen und wirtschaftlichen Stande bestimmt war. Die Stiftung wurde unter Aufsicht des Superintendenten und des Rates gestellt und durch 2 Vorsteher aus der Bürgerschaft verwaltet. Um für das Allgemeine einen nützlicheren Zweck zu erreichen, gab es seit dem Jahre 1825 Überlegungen, das Hospitalvermögen mit dem Armenwesen der Stadt Grimma zu einem Ganzen zu vereinen. Nach umfangreichen Abstimmungen mit den zuständigen Behörden wurde dann am 03.05.1836 zwischen dem Stadtrat und den Kommunenrepräsentanten auf der einen Seite - handelnd für die Stadt Grimma - und dem Amtshauptmann im 3. Leipziger Kreisdirektionsbezirk und dem Pfarrer und Superintendenten Hanke und dem Justizhauptmann auf der anderen Seite - handelnd für das St. Georgenhospital - ein Erbpachtvertrag abgeschlossen. Dort wurde im wesentlichen bestimmt:" dass die zu Grimma unter dem Namen "St. Georgenhospital" bestehende Stiftung künftig im wesentlichen zu einer Erziehungsanstalt für arme Kinder benutzt werden soll und das zur Erzielung dieses Zweckes sämtliche zum "St. Georgenhospital" gehörenden Gebäude und Grundstücke sowie das gesamte Inventar einschließlich aller Nutzungen und Rechte sowie einem jährlichen Erbpachtzins nebst gewisser Naturalien unbefristet ab Johannis 1836 an die Stadt Grimma vererbpachtet wird, und zwar dergestalt, dass letztere diese Grundstücke nach Erbpachtrecht und Genehmheit innehabe, nutze und gebrauche".


Stiftung "St. Georgenhospital"

Bei der Stiftung "St. Georgenhospital" handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung. Sie wird als kommunale Stiftung geführt. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
Der Stiftungszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch die Unterstützung von bedürftigen Personen im Sinne von § 53 der Abgabenordnung, also Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, Personen, die in Abhängigkeit von Suchtmitteln geraten sind und Kindern und Jugendlichen aus bedürftigen Familien. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
Stiftungsorgane sind der Vorstand und der Beirat. Der Vorstand besteht aus dem Bürgermeister kraft Amtes und vier weiteren Stadträten, die vom Stadtrat bestellt werden. Der Stiftungsbeirat besteht aus dem Sozialamtsleiter der Stadt Grimma kraft Amtes, je einem Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche und zwei weiteren Personen, die vom Stadtrat bestellt werden, aber nicht Stadträte oder Vorstandsmitglieder sein dürfen. Der Stiftungsbeirat soll den Vorstand bei der Realisierung des Stiftungszweckes beraten.
Das Vermögen der Stiftung "St. Georgenhospital" besteht im wesentlichen aus Grundbesitz. So gehört z.B. das Grundstück, auf dem die Hospitalschenke steht, auch zum Eigentum der Stiftung. Im wesentlichen aus Miet- und Pachteinnahmen wird der Stiftungszweck realisiert. Sehr dankbar werden Spenden entgegengenommen.
Seit 1995 ist die Stiftung "St. Georgenhospital" Träger der Kleiderkammer. Diese befindet sich jetzt im Gewerbegebiet der TLG Gewerbepark Grimma GmbH. Sachspenden in Form von sauberer und gut erhaltener Kleidung etc. sind hier stets sehr willkommen. Nutzer dieser Einrichtung sind vorwiegend alleinerziehende Mütter, Rentner, Arbeitslose, Aussiedler und Asylbewerber, die durch die dort tätige Angestellte oft auch Rat und Hilfe bei Alltagsproblemen erhalten.
Weiterhin ist die Stiftung "St. Georgenhospital" Träger des Projektes "Mehrgenerationswohnen" mit Betreuungsangeboten im PH9. Mit Hilfe von Arbeitsförderungsgeldern beschäftigt die Stiftung hier 6 Sozialhelferinnen, die den Bewohnern Hilfe bei täglichen Verrichtungen (Ankleiden, Waschen, Essenzubereitung, Besorgungen, Behördengängen, Pflege bei leichter Erkrankung) leisten und damit Hilfebedürftigen das Verbleiben in einer eigenen Wohnung ermöglichen. Damit wird die Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit betreuungsbedürftiger Bürger erhalten. Die Inanspruchnahme des Dienstleistungsangebotes regelt sich nach dem Bedarf des Einzelnen und ist vollkommen freiwillig. Der Treffpunkt PH 9, der in den Räumlichkeiten der ehem. Gaststätte eingerichtet wurde, soll die Kontaktmöglichkeiten der Hausbewohner untereinander und mit Bürgern des Wohngebietes verbessern und ein breiteres Veranstaltungsangebot ermöglichen.
Während des Bestehens der DDR erzielte die Stiftung, aufgrund deren Grundstückspolitik, kaum Einnahmen. Dies hatte auch Auswirkungen auf die Jahre nach 1990. Zur Währungsunion war der finanzielle Anfangsbestand gleich Null und die Stiftung war außerdem mit Schulden belastet. Die finanzielle Situation hat sich jetzt soweit verbessert, dass nach und nach Instandsetzungsmaßnahmen realisiert werden konnten und können und auch Mittel zur Realisierung des Stiftungszweckes zur Verfügung stehen.
Seit 1836 besteht die Stiftung ununterbrochen bei der Stadt Grimma. Im Jahre 1993 wurde der Stiftung eine neue gesetzeskonforme Satzung gegeben. Die öffentliche Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stiftung "St. Georgenhospital" in der seit dem 25.06.2001 geltenden Fassung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Grimma vom 28./29. Juli 2001.